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   BGH, 14.06.1994 - XI ZR 4/94   

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https://dejure.org/1994,1873
BGH, 14.06.1994 - XI ZR 4/94 (https://dejure.org/1994,1873)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1994 - XI ZR 4/94 (https://dejure.org/1994,1873)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - XI ZR 4/94 (https://dejure.org/1994,1873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812, § 1191; KO § 47
    Rechtsfolgen von Zahlungen des Konkursverwalters an einen Grundschuldgläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2692
  • ZIP 1994, 1282
  • MDR 1994, 1003
  • DNotZ 1995, 294
  • WM 1994, 1517
  • Rpfleger 1995, 14
  • JR 1995, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 284/97

    Verwertung eines gepfändeten Miterbenanteils an einem zum Nachlaß gehörenden

    Falls die Kläger infolge der Ablösung der Grundschuld oder der gesicherten Forderung gegen den Vollstreckungsschuldner einen Erstattungsanspruch erworben haben (vgl. BGH, Urt. v. 25. November 1985 - II ZR 80/85, WM 1986, 288; v. 14. Juni 1994 - XI ZR 4/94, NJW 1994, 2692), steht einer Aufrechnung die zwischenzeitliche Beschlagnahme entgegen.
  • OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 13/11

    Sicherungsgrundschuld: Forderungsübergang bei Zahlung durch den Eigentümer

    Dies entspricht jedenfalls der überzeugenden Rechtsprechung des BGH zum früheren Konkursrecht, wonach eine Zahlung durch einen Insolvenzverwalter stets, das heißt selbst dann, wenn der Insolvenzschuldner zugleich Schuldner der gesicherten Forderung ist, auf die Grundschuld und nicht auf die Forderung anzurechnen ist, weil der Insolvenzverwalter nur das mit der Grundschuld verbundene Absonderungsrecht zu berücksichtigen hat (BGH Urteil vom 14.06.1994 - XI ZR 4/94 - Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 12 U 202/07

    Aufwendungsersatz: Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 4/94 - ZIP 1994, 1282 unter I 2 b) richtet sich die Beantwortung der Frage, ob der zahlende Grundstückseigentümer vom Schuldner der gesicherten Forderung Ersatz verlangen kann, nach dem Rechtsverhältnis, das der Zurverfügungstellung der Grundschuld als Sicherheit für die Verbindlichkeiten des Schuldners zugrunde liegt.
  • OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03

    Bankgarantie auf ersten Anfordern; Rückgriffsanspruch des neuen Sicherungsgebers

    Sie könnten nur in Betracht kommen, wenn bereits die Grundschuld ohne Rechtsgrund zur Verfügung gestellt wurde (vgl. BGHR BGB § 812 Subsidiarität 2); dafür spricht aber nichts.
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 278/03

    Rechtsnatur von Zahlungen des Konkursverfahrens auf Masseschulden

    Entgegen der Ansicht der Nichtzulassungsbeschwerde bedarf die erste der von ihr formulierten Fragen, ob ein Konkursverwalter ausnahmsweise im Wege einer ausdrücklichen Tilgungsbestimmung nicht auf das zur abgesonderten Befriedigung berechtigende dingliche Recht eines Gläubigers des Gemeinschuldners, sondern auf die persönliche Forderung zahlen darf (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 14. Juni 1994 - XI ZR 4/94, NJW 1994, 2692; MünchKomm-InsO/Ganter, vor §§ 49 bis 52 Rn. 113 m.w.N.), keiner grundsätzlichen Klärung.
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